Ein Lieferant führt ein (Konsignations-)Lager in Ihrer Firma. Die Artikel werden bei Bedarf entnommen und die Entnahme dem Lieferanten mitgeteilt. Die Entnahme ist die Grundlage für die Rechnungslegung.
Bedarfe aus Aufträgen können direkt aus dem Konsignationslager bedient und abgebucht werden.
Die Konsignationslagerorte sind in der Verfügbarkeit berücksichtigt, aber nicht werthaltig.
Die Artikel des Konsignationslagers werden durch Mindestbestände im Bestellvorschlag überwacht.
Die unterschrittenen Mindestbestände werden dem Lieferanten via Bestellung mitgeteilt und aufgefüllt (zubuchen auf Bestellung ins Konsignationslager).
Alternativ zur Abwicklung mit einer Bestellung kann dem Lieferanten die Bedarfsliste aus dem Bestellvorschlag übermittelt werden. Die Bestandserhöhung des Konsignationslagers kann dann über einen freien LZ oder die Permanantinventur erfolgen.
Entnahmen aus dem Lager werden direkt auf den Verursacher ausgebucht oder auf einen eigenen Lagerort umgebucht. Zum (vereinbarten) Stichtag (z.B. wöchentlich, monatlich) werden die Lagerbestände des Konsignationslagers dem Lieferanten mitgeteilt, so dass dieser die Entnahmen berechnen kann.
Variante 1: Die Eingangsrechnung wird frei erstellt. Ggf. beigefügte Lieferscheine als Dokument dieser angehangen.
Variante 2: Eine Bestellung für die entnommenen Artikel wird vor der Eingangsrechnung erstellt, Lieferschein an Bestellung abgelegt und Eingangsrechnung aus Bestellung erzeugt.
Wird ein Konsignationslager nicht selbst sondern durch den Lieferanten geführt / überwacht / aufgefüllt und dürfen keine Entnahmen direkt in den Bedarfsverursacher gebucht werden (z.B. aufgrund notwendiger Wareneingangskontrolle), so ist der Standardprozess durchzuführen:
• | Bestellung beim Lieferanten (als Grundlage für Entnahme) |
• | Lagerzugang auf Bestellung mit eigenem Lagerort |
• | ggf. Konsignationslagerbestand via Permanantinventur korrigieren (falls Überwachung des Konsignationslagerbestandes gewünscht) |
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