Mit der Gelangensbestätigung soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind.
• | Eigene Firma sendet Lieferschein + Gelangensbestätigung an Kunde > Kunde sendet unterschriebene Gelangensbestätigung zurück |
• | Überwachungsliste (welche Gelangensbestätigung sind noch nicht zurückgesendet) |
• | Scannen Lieferschein (zurück vom Kunde): wird nicht mehr in der Liste 'Überwachung Gelangensbestätigung' angezeigt |
(1) Gelangensbestätigung: EU-Export-Haken des Debitors ist aktiv
Die Gelangensbestätigung ist ein zusätzliches Dokument zum Lieferschein und hat einen eigenen Dokumenttyp.
(2) Der Barcode des Dokuments wird nach Zurücksendung über das Dokumentenmanagement eingescannt und automatisiert als Gelangensbestätigung zum zugehörigen Lieferschein verschlagwortet.
Welche Lieferscheine mit dem Zusatzdokument Gelangensbestätigung gedruckt und zum Kunde versendet wurden, können mit der tabellarischen Liste Überwachung Gelangensbestätigung geprüft werden.
Nach dem Scannen wird die Eigenschaft Gelangensbestätigung als erfüllt markiert und erscheint danach nicht mehr in der Liste.
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